Auszug aus der Ausstellungsordnung (AO):
Die
AO wird mit Betreten des Ausstellungsgeländes anerkannt. Die AO wird
auf Anforderung an alle Aussteller kostenlos zugeschickt bzw. ist diese
vor der Ausstellung (auf Anfrage) erhältlich.
Die komplette Ausstellungsordnung findet Ihr: HIER
Jeder
Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß BGB für Schäden, die er
oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein(e) Hund(e) im
gesamten Ausstellungsbereich verursachen.
Jeder Hundehalter
entfernt sofort und unaufgefordert evtl. durch seinen Hund verursachte
Verunreinigungen. Eine Mißachtung dieser Regelung durch den Hundeführer
bringt die sofortige Disqualifikation des Hundes, sowie Aberkennung
evtl. bis dahin erreichten Ausstellungsergebnisse mit sich.
Mit
Betreten des Austellungsgeländes gilt zwischen dem Hundeführer /
Aussteller / Besitzer des Hunde als vereinbart: Jeder Verstoß gegen
dieses Reinheitsgebot und der sofortigen, unaufgeforderten Reinigung
evtl. durch den Hund des Hundeführer´s / Aussteller´s / Besitzer´s des Hundes verursachten Verunreinigung welche nicht SOFORT entfernt wird zahlt der Hundeführer
/ Aussteller / Besitzer des Hundes eine sofortige Strafzahlung in Höhe
von 30,00 Euro pro nachgewiesenem Verstoß gegen diese
Reinigungsverpflichtung.
Diese Zahlung wird sofort fällig.
Bei
Zahlungsverweigerung ist der Veranstalter befugt die Polizei zur
Feststellung der Personalien und Durchsetzung eines evtl. Hausverbotes
gegen den Hundebesitzer zu rufen. Die Einsatz und Ermittlungskosten
sowie evtl. anfallende Kosten zur Rechtsverfolgung, Durchsetzung von
Forderungen gehen auf den verursachenden Hundehalter über.
Die
Hunde sind gemäß den übergebenen Tagesplan in die Ringe zu führen. Ein
Nachrichten(Nachbewertung) der Hunde nach erfolglosem Richteraufruf
bleibt ausgeschlossen.
Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen sind von JEDER Haftung befreit.
Für
jeden, in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher
oder Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass
(Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen
wird Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als
Nachweis der erfolgten Impfungen mitzubringen und auf Verlangen
vorzuweisen. Die Entscheidung zur Einbringung von Hunden trifft im
Einzelfall das für den Ausstellungsort zuständige Veterinäramt.
Den
Anordnungen der Ausstellungsleitung, Ringrichtern und Ordnern ist
unbedingt Folge zu leisten. Die Hunde sind im gesamten
Ausstellungsgelände, entweder durch Chipeinbringung, Tätowierung
und/oder eindeutig angebrachte Steuermarke mit Adressanbringung des
Besitzers zu kennzeichnen. Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur
Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der AO.
Wir
verweisen auf das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde. Aussteller mit
Hündinnen die sich in der Hitze (läufig sind)befinden werden außerhalb
der Messehallen gerichtet. Wir bitten diese Aussteller um Rücksichtnahme
und extra Anmeldng bei der Ausstellungsleitung (Einlass). Der Zutritt ,ohne Sondergenehmigung der Ausstellungsleitung, mit läufigen Hündinnen in die Ausstellungshalle ist nicht gestattet.